Fischereiverein Rastede (Oldb.) e.V.
Mitglied im Angelfischerverband im Landesfischereiverband Weser-Ems e.V.

Vereinsheim und Leihschlüssel

1. Anmietung des Vereinsheims
Vereinsmitglieder können das Vereinsheim für private Zwecke anmieten.
Hierfür wird eine Energiekostenpauschale in Höhe von 50,00 € erhoben.
Voraussetzung ist der Nachweis einer aktiven Mitgliedschaft im Verein.

2. Ausleihe von Schranken-Schlüsseln (Heidesee / Spohler Seen)
Schlüssel für die Schlagbäume am Heidesee oder an den Spohler Seen können im Fisherman’s Partner gegen ein Pfand von 20,00 € ausgeliehen werden. Die maximale Leihdauer beträgt 3 Tage.
Auch hier ist der Nachweis einer aktiven Mitgliedschaft im Verein erforderlich.

3. Personifizierter Leihschlüssel für die Spohler Seen
Für den dauerhaften Zugang zum Spohler See kann ein Mitglied einen personifizierten Leihschlüssel erhalten.
Dieser Schlüssel ist dem Mitglied fest zugeordnet und muss erst beim Austritt aus dem Verein zurückgegeben werden.

  • Die Schlüsselnummer wird dem Mitglied zugewiesen.
  • Es wird ein Leihvertrag mit Verlustklausel abgeschlossen.
  • Die Pfandhöhe beträgt 50,00 €
  • Voraussetzung ist eine mindestens einjährige Mitgliedschaft.
  • Die Ausstellung des Schlüssels erfolgt jeweils im Januar, und zwar nach Vollendung der 12 Monate Mitgliedschaftszeit.

4. Ansprechpartner

Bei Anmietung des Vereinsheims

  • Manuel Meyer, Hüttenwart
  • 0162-6221711
  • huettenwart@fischereiverein-rastede.de

Bei Dauerleihe Spohle-Schlüssel

  • Jan-Hendrik Lange, 1. Kassenwart
  • 0176-84608627
  • 1.kassenwart@fischereiverein-rastede.de


Bei Kurzleihe (3 Tage) Schlüssel

  • Wilhelmshavener Heerstraße 248, 26125 Oldenburg
  • 0441-21 82 916


5. Nutzungsvertrag Vereinsheim

Nutzungsvertrag Vereinsheim
Nutzungsvertrag Vereinsheim.pdf (478.77KB)
Nutzungsvertrag Vereinsheim
Nutzungsvertrag Vereinsheim.pdf (478.77KB)

Die Nutzung der Vereinshütte des Fischereivereins Rastede e.V. ist nur nach vorherigem Abschluss eines gesonderten Nutzungsvertrages zulässig.

Der Nutzungsvertrag ist vor der beabsichtigten Nutzung mit dem Hüttenwart abzustimmen, vollständig auszufüllen und unterschrieben per E-Mail an huettenwart@fischereiverein-rastede.de zu übersenden.

Ein Anspruch auf Überlassung der Vereinshütte besteht nicht. Die Nutzung kommt erst mit ausdrücklicher Bestätigung durch den Hüttenwart zustande.

Der Mieter haftet während der Nutzungsdauer für sämtliche durch ihn, seine Gäste oder sonstige Dritte verursachten Schäden an der Vereinshütte, deren Inventar sowie an den Außenanlagen.

Der Mieter verpflichtet sich, die Hütte pfleglich zu behandeln und in ordnungsgemäßem, gereinigtem Zustand zu übergeben.

Für Schäden oder Verluste haftet der Mieter in vollem Umfang, unabhängig von einem eigenen Verschulden, soweit gesetzlich zulässig.

6. Leihvertrag Schlüssel Schließanlage Spohler Seen

Vertrag Spohle-Schlüssel
Vertrag_Leihe_Spohleschlüssel.pdf (682.99KB)
Vertrag Spohle-Schlüssel
Vertrag_Leihe_Spohleschlüssel.pdf (682.99KB)

Die Ausgabe eines Schlüssels für die Schließanlage am Spohler See erfolgt ausschließlich im Rahmen eines gesonderten Leihvertrages.


Der Leihvertrag ist vor der Aushändigung des Schlüssels mit dem Fischereiverein Rastede e.V. abzustimmen, vollständig auszufüllen und unterschrieben vorab per E-Mail an 1.kassenwart@fischereiverein-rastede.de
zu übersenden.

Ein Anspruch auf Ausgabe eines Schlüssels besteht nicht. Die Aushändigung erfolgt erst nach ausdrücklicher Bestätigung durch den Verein.

Der Schlüssel wird dem Mitglied als dauerhafte Leihgabe überlassen und bleibt Eigentum des Fischereivereins Rastede e.V.
Eine Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich untersagt.

Das Mitglied haftet für den Verlust des Schlüssels sowie für sämtliche Schäden, die durch missbräuchliche Nutzung, unbefugte Weitergabe oder sonstiges Fehlverhalten entstehen.
Im Falle eines Schlüsselverlustes verpflichtet sich das Mitglied, den Verein unverzüglich zu informieren und die Kosten für den Ersatz des Schlüssels sowie für einen gegebenenfalls erforderlichen Austausch oder die Umrüstung der Schließanlage zu tragen.

Der Leihschlüssel ist bei Beendigung der Mitgliedschaft oder auf Aufforderung des Vereins unverzüglich und unaufgefordert zurückzugeben.